Raumplanung Jobs - Konzepte für nachhaltige Lebensgrundlagen entwickeln





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Nachhaltige KARRIERE & GRÜNE JOBS mit SINN




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Raumplanung ist der Oberbegriff verschiedener Planungsebenen, wobei diese sich auf Bund, Länder, Regionen und Kommunen beziehen. Funktion dieser ist es ein bestimmtes Verwaltungsgebiet oder einen geografischen Raum nach wirtschaftlichen, naturräumlichen und sozialen Möglichkeiten planmäßig zu ordnen, entwickeln und optimal zu nutzen.

Dadurch, dass es sich bei der Raumplanung um eine querschnittsorientierte Aufgabe handelt, werden interdisziplinäre und flächenübergreifende Zusammenhänge aufgezeigt.

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Aufgaben

Die Raumplanung bezeichnet eine gezielte Einwirkung auf die Entwicklung der Wirtschaft und Gesellschaft, wie auch der sozialen, gebauten und natürlichen Umwelt eines Gebietes. Davon ausgehend umfasst sie politische, wirtschaftliche, ökologische, kulturelle und soziale Dimensionen.

Daher gilt es räumlichen Anforderungen der diversen Planungsebenen zu erfüllen und auf Umwelt, Verkehr, Wirtschaft und Bevölkerung abzustimmen, Konflikte auszugleichen und in Hinblick auf die Zukunft zu planen. Um effektiv für dir Zukunft planen zu können, wird eine nachhaltige Raumplanung angestrebt, die die jeweiligen Ansprüche erfüllt und miteinander in Einklang bringt.

Die nachhaltige Raumplanung beinhaltet das Entwickeln und Schützen natürlicher Lebensgrundlagen, das Schaffen und Verknüpfen wirtschaftlicher Standortvoraussetzungen und die Verknüpfung mit dem dementsprechenden Monitoring. Ebenfalls Teil dessen ist die Entfaltung der Persönlichkeit, gleichwertige Lebensräume in allen Teilräumen herzustellen, und somit Zusammenhalt zu schaffen, sowie langfristige Gestaltungsmöglichkeiten offen zu halten.

Dadurch, dass die Raumplanung unterschiedliche Bereiche umfasst, handelt es sich auch um spezifische Aufgaben, die sich in Raumordnung, Landes-, Regional- und Kommunalplanung unterteilen lassen.

Raumordnung

Als gesetzliche Grundlage hierbei gilt das Raumordnungsgesetz. Dieses dient als Rahmengesetz und gibt somit Ziele und Grundsätze für die Gesetzgebung der Länder vor, die bei der Gesetzgebung der jeweiligen Länder konkretisiert werden müssen.

Es wird nach einem hierarchischen Prinzip vorgegangen, dem Gegenstromprinzip, was bedeutet, dass eine untergeordnete Planung der übergeordneten nicht widersprechen darf. Dennoch sind abweichende Belange untergeordneter Ebenen bei der Erstellung übergeordneter Pläne zu berücksichtigen.

Landesplanung

Die Landesplanung befasst sich damit, die Entwicklung eines Bundeslandes zu planen und nachhaltig zu entwickeln, unter dem Aspekt ökonomische und soziale Raumansprüche mit ökologischen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Demnach bedeutet die Landesplanung eine fachübergreifende, raumbezogene und überörtliche Kompetenz zu koordinieren. Dies bezieht sich auf einen speziellen Verwaltungsbereich auf Landesebene zur Entwicklung und Ordnung des vollständigen Stadtgebietes oder der Teilräume.

Aufgabe der Landesplanungsbehörden ist es sicherzustellen, dass sowohl ihre Ziele, als auch die der Raumordnung in der kommunalen Ebene umgesetzt werden.

Als gesetzliche Grundlage dient das Landesplanungsgesetz (LPLG).

Ebenfalls bei der Landesplanung zu beachten sind das Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungspläne (LEP). Ersteres wird als Gesetz beschlossen und vereint allgemeine Ziele und Grundsätze der Landesplanung und Raumordnung, um die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen umsetzen zu können. Die Landesentwicklungspläne basieren auf dem Landesentwicklungsprogramm und legen die Ziele der Landesplanung, Raumordnung und Gesamtentwicklung des Landes fest. Erarbeitet werden sie von der Landesplanungsbehörde in Kooperation mit den Bezirksplanungsräten. Nachdem dieses Verfahren abgeschlossen ist, werden sie vom für Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtags, sowie den fachlich zuständigen Ministerien aufgestellt.

Regionalplanung

Unterhalb der staatlichen Raumordnung dient die Regionalplanung der Konkretisierung und der fachlichen Integration und Umsetzung der von der Landesraumordnung festgelegten Ziele. Daher dient sie als Vermittler der staatlichen und kommunalen Planung.

Basierend auf dem Regionalplan, werden die regionalen Raumordnungsziele festgelegt. Diese Festlegung erfolgt, um Entwicklung der Region und raumbedeutsame Maßnahmen und Planungen auf Grundlage des LEPs durchführen zu können.

Kommunale Planung

Die Bauleitplanung gilt als wichtigstes Element räumlicher Entwicklungsplanung und ist die letzte verbindliche Entscheidung über die Bodennutzung der kommunalen Gemeindevertretung.

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist die gesetzliche Grundlage der Bauleitplanung. Bei Bauleitplänen gibt es die Unterscheidung zwischen Flächennutzungsplänen (FNP) als vorbereitenden Plan und den Bebauungsplänen (B-Plan) als verbindliche Pläne.

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