Jobs für Menschen mit Behinderung und Handicap





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Nachhaltige KARRIERE & GRÜNE JOBS mit SINN




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Die Suche nach einem Job ist für viele Menschen mit Behinderung nicht ganz einfach. Bei vielen Arbeitgebern bestehen Vorurteile und Bedenken bezüglich der Qualifikation der Arbeitnehmer mit besonderen Lebensumständen oder bezüglich der Unkündbarkeit dieser. JOBVERDE möchte Betroffene bei der Jobsuche unterstützen und stellt Arbeitgeber vor, die Stellen für Menschen mit Behinderung besetzen.

Inklusionsbetriebe

Es gibt einige Betriebe, die die Arbeit mit Menschen mit Behinderung besonders fördern möchten. So zum Beispiel Inklusionsbetriebe. In diesen sind bis zu 50% der Angestellten von einer schweren oder psychischen Behinderung betroffen. Nicht zu verwechseln sind Inklusionsbetriebe mit Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Inklusionsbetriebe sind reguläre Arbeitsstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Damit sind Betroffene sozialversicherungspflichtig und werden nach Tarif bezahlt. Jobs in Inklusionsbetrieben findet ihr bei der Stellenbörse der Agentur für Arbeit, aber auch auf JOBVERDE.

Werkstatt für behinderte Menschen

Schränkt dich die eigene Behinderung so sehr ein, dass du keinen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt findest, kommt womöglich eine „Werkstatt für behinderte Menschen“ (WfbM) für dich in Frage. Diese bieten Weiterbildungsmöglichkeiten an und helfen im besten Fall dabei, einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Neben Inklusionsbetrieben hat man als Mensch mit Behinderung vor allem in Betrieben mit über 20 Mitarbeitern gute Chancen. Diese sind nämlich verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Kommt ein Unternehmen nicht auf diese 5%, muss es Ausgleichsabgaben entrichten.

Bestehendes Arbeitsverhältnis

Nicht alle Menschen mit Behinderung sind mit dieser bereits geboren. Durch Unfälle und Erkrankungen kann es dazu kommen, dass Menschen plötzlich körperlich eingeschränkt sind und Angst haben, sie müssten ihren Arbeitsplatz deswegen räumen. Die Caritas schreibt jedoch, dass der Arbeitgeber bei Menschen mit einer Schwerbehinderung (ab einem Grad der Behinderung von 50) die Pflicht hat, „die Weiterbeschäftigung zu prüfen und das Umfeld so zu gestalten, dass die Arbeit gut erledigt werden kann. Dabei kann er Unterstützung anfordern, zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit oder den Integrationsämtern. Beschäftigte mit einem GdB von 30 oder 40 können Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes durch die Behinderung droht“.

Fazit

Menschen mit Behinderung haben es auf dem Arbeitsmarkt nicht leicht. Je nach Grad der Behinderung gibt es jedoch bestimmte Möglichkeiten in diesen einzusteigen. Jobcoaches und Werkstätten für Behinderte Menschen können den Einstieg in die Arbeitswelt erleichtern. Inklusionsbetriebe und Firmen ab 20 Mitarbeiter versprechen gute Aussichten für Menschen mit Behinderung. Hierbei geht es nicht nur darum eine sinnvolle Beschäftigung zu finden, sondern gleichzeitig auch Vorurteile abzubauen.

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